Maklerprovision, Immobilienertragsteuer, Vertragserrichtung, Energieausweis: die Zahlen für Verkäufer:innen in Österreich — und was davon beim Exklusivmakler inkludiert ist.
Von Mag. Florian Kulterer · Der Exklusivmakler · Stand August 2026
Die Maklerprovision ist in Österreich per Verordnung gedeckelt: höchstens 3 % des Kaufpreises zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, jeweils von Käufer- und Verkäuferseite, nur im Erfolgsfall. Beim Exklusivmakler sind Werteinschätzung, Video, Drohne, 360°, Fotografie und Exposé in der Provision enthalten — keine Vorabkosten.
Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der ImmoESt: 30 % auf den Veräußerungsgewinn bei Neuvermögen (Anschaffung ab 31. März 2002), pauschal 4,2 % des Erlöses bei Altvermögen (18 % bei Umwidmung). Befreit sind Hauptwohnsitz (zwei Jahre durchgehend oder fünf der letzten zehn Jahre) und selbst hergestellte Gebäude. Die Steuer führt der Vertragserrichter ab.
Energieausweis (Pflicht bei Verkauf, 150–500 €), Vertragserrichtung und Treuhand (meist vom Käufer getragen, verhandelbar), Löschung von Pfandrechten, bei Zinshäusern die Mietzinsreserve-Abrechnung. Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Eintragungsgebühr (1,1 %) trägt der Käufer.
Wenn sie Hauptwohnsitz war (2 Jahre durchgehend oder 5 der letzten 10 Jahre), nein. Sonst ImmoESt auf den Gewinn (Neuvermögen 30 %) oder pauschal (Altvermögen 4,2 %).
In Österreich üblicherweise beide Seiten je bis zu 3 % plus USt — nur im Erfolgsfall.
Beim Exklusivmakler ja — ohne Aufpreis.

Geschäftsführender Gesellschafter von IMMOXX, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, Sachverständiger in Immobilienfragen, Immobilieninvestor.
Diese Beiträge schreibe ich aus der Praxis — aus Mandaten in Graz, Klagenfurt und Linz und aus dem, was ich als Investor selbst gelernt habe. Wenn Sie ein konkretes Objekt haben: Das erste Gespräch ist kostenlos.
Mag. Florian KultererDer Exklusivmakler · Graz & Klagenfurt am Wörthersee Zur Person →
Mag. Florian Kulterer beantwortet sie persönlich — mit Zahlen statt Floskeln.