Der Exklusivmakler
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Exklusivmandat oder Allgemeinauftrag: Warum ein Makler mehr verkauft als fünf

Was ein Exklusivmandat rechtlich bedeutet, warum es Diskretion und Inszenierung erst möglich macht und wann ein Allgemeinauftrag trotzdem sinnvoll ist.

Von Mag. Florian Kulterer · Der Exklusivmakler · Stand August 2026

§ 14 MaklerGRechtsgrundlage
max. 6 MonateBefristung (Verbraucher, Wohn)
max. 3 % + USt, ErfolgsfallProvision
nur AlleinauftragExklusivmakler

Die Rechtslage in Österreich

Das Maklergesetz (MaklerG) kennt den Alleinvermittlungsauftrag (§ 14): Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrags keinen anderen Makler zu beauftragen; im Gegenzug muss der Makler tätig werden und der Vertrag ist befristet (bei Wohnimmobilien von Verbrauchern höchstens sechs Monate, § 14 Abs 2 MaklerG). Beim schlichten Maklervertrag (Allgemeinauftrag) können beliebig viele Makler beauftragt werden — bezahlt wird, wer vermittelt.

Das klingt nach mehr Wettbewerb, ist aber in der Praxis das Gegenteil: Fünf Makler inserieren dasselbe Objekt fünfmal, mit fünf Preisen, fünf Bildqualitäten und null Verantwortung. Käufer:innen lesen das als Verkaufsdruck — und verhandeln entsprechend.

Was das Exklusivmandat möglich macht

Diskretion: Nur im Alleinauftrag kann ein Objekt ohne Veröffentlichung verkauft werden — niemand sonst inseriert es. Inszenierung: Video, Drohne, 360°-Rundgang und Fotografie kosten Geld; kein Makler investiert das in ein Objekt, das morgen bei einem anderen verkauft sein kann. Verantwortung: Ein Makler kennt jede Besichtigung, jedes Gebot, jede Finanzierungsfrage — und kann verhandeln, statt nur Besichtigungen zu zählen.

Der Exklusivmakler nimmt ausschließlich Alleinaufträge an — und erbringt dafür Leistungen, die im Allgemeinauftrag niemand erbringt: Werteinschätzung als Sachverständiger, Inszenierung als Standard, gezielte Ansprache vorgemerkter Käufer:innen, Betreuung Tag und Nacht bis zum Verkauf.

Wann ein Allgemeinauftrag trotzdem passt

Bei Standardobjekten mit breiter Nachfrage (kleine Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) kann Reichweite wichtiger sein als Diskretion — dafür steht die IMMOXX-Hauptseite. Bei Villen, Anwesen, Seeimmobilien, Penthäusern und Zinshäusern ist das Exklusivmandat die einzige Form, die dem Objekt gerecht wird.

Häufige Fragen — Mandat

Wie lange läuft ein Exklusivmandat?

Bei Wohnimmobilien von Verbraucher:innen höchstens sechs Monate (§ 14 Abs 2 MaklerG), verlängerbar. Beim Exklusivmakler typischerweise drei bis sechs Monate — die meisten Objekte sind vorher verkauft.

Kann ich während des Exklusivmandats selbst verkaufen?

Das regelt der Vertrag; üblich ist, dass auch ein Eigenverkauf während der Laufzeit provisionspflichtig ist, weil der Makler bereits investiert hat. Wir besprechen das offen vor der Unterschrift.

Was passiert, wenn der Exklusivmakler nicht verkauft?

Dann endet das Mandat nach der Laufzeit ohne Kosten — Werteinschätzung, Inszenierung und Ansprache waren im Erfolgsfall-Modell enthalten.

Mag. Florian Kulterer — Der Exklusivmakler für Graz und Klagenfurt
Der Autor

Mag. Florian Kulterer

Geschäftsführender Gesellschafter von IMMOXX, staatlich geprüfter Immobilientreuhänder, Sachverständiger in Immobilienfragen, Immobilieninvestor.

Diese Beiträge schreibe ich aus der Praxis — aus Mandaten in Graz, Klagenfurt und Linz und aus dem, was ich als Investor selbst gelernt habe. Wenn Sie ein konkretes Objekt haben: Das erste Gespräch ist kostenlos.

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